Gerade in den letzten beiden Jahren hat das Bundesarbeitsgericht eine ganze Reihe von Urteilen mit Aussagen zum sog. Annahmeverzug des Arbeitgebers veröffentlicht.
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Gerade in den letzten beiden Jahren hat das Bundesarbeitsgericht eine ganze Reihe von Urteilen mit Aussagen zum sog. Annahmeverzug des Arbeitgebers veröffentlicht.
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Aus Anlass der zum 18.04.2016 in Kraft getretenen Vergaberechtsreform veranstalten wir am 30.06.2016 im Pullmann Hotel Köln ein Mandantenseminar
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Am 20.05.2016 fand im Aachener Tivoli Stadion die 9. Jahresfachtagung BFT Cognos „Gender und Diversity im Brandschutzingenieurwesen“ statt.
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Mit Datum vom 02.03.2016 hat die Bundesregierung den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts beschlossen. Es gilt als wahrscheinlich, dass das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet und in Kraft treten wird.
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Ist der Betrieb nach einem Betriebsübergang ein weiteres Mal auf einen neuen Erwerber übergegangen, so erlischt das Recht des Arbeitnehmers, dem ersten Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen, wenn er zumindest die „grundlegenden Informationen“ über die Umstände des Betriebsübergangs erhalten hat (BAG, Urteil vom 19.11.2015 – 8 AZR 773/14).
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Elternzeit muss schriftlich verlangt werden; ein Telefax oder eine E-Mail führt zur Nichtigkeit der Erklärung (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Mai 2016 – 9 AZR 145/15).
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Mit Beschluss vom 3. März 2016 – I ZB 2/15 - hat der BGH dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Investitionsschutzabkommen im Widerspruch zum EU Recht stehen können.
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Aus Anlass der zum 18.04.2016 in Kraft getretenen Vergaberechtsreform veranstalten wir am 30.06.2016 im Pullmann Hotel Köln ein Mandantenseminar
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Nachdem der EuGH mit seiner viel beachteten Entscheidung dem Safe Harbor-Abkommen die Grundlage entzogen hatte, suchten wohl die meisten Unternehmen eine Rettung transatlantischen Datentransfers in einer Umstellung vertraglicher Grundlagen auf die sog. EU-Standardvertragsklauseln. Doch nun stehen auch diese im Fokus – die Folgen einer Unwirksamkeit wären massiv.
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Der BGH hatte sich gleich in mehreren Verfahren erneut mit der Haftung von Anschlussinhabern für Filesharing zu befassen. Dabei wurde auch eine Entscheidung zur Bemessung der Höhe von Abmahnkosten getroffen.
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