Unsere Kollegin Dr. Cornelia Wellens hat beim Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. einen Vortrag zum Thema „Natur auf Zeit - Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen“ gehalten.
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Unsere Kollegin Dr. Cornelia Wellens hat beim Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. einen Vortrag zum Thema „Natur auf Zeit - Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen“ gehalten.
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In seiner Entscheidung „Phosphatidylcholin“ (vom 25.07.2017, Az. X ZB 5/16) führt der BGH seine Rechtsprechung zur unzulässigen Erweiterung nach § 38 PatG fort.
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Das OLG Köln hat sich nunmehr zu der in Gerichtsprozessen regelmäßig thematisierten Frage, ob Darlehensnehmern im Widerrufsfall eine Nutzungsersatzforderung auf die von ihnen geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen auch über den Widerrufszeitpunkt hinaus zusteht, positioniert (Urteil des OLG Köln vom 20.09.2017, Az. 13 U 52/16).
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Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte bisher angenommen, dass sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts - sofern sie nicht aus anderen Gründen unwirksam sei - nicht hinwegsetzen dürfe, sondern entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Gerichte für Arbeitssachen anrufen müsse. Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit sei der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Weisungsrechts erfolgte Konkretisierung u.a. des Inhalts der Arbeitsleistung vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung feststehe (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11).
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In dem Beschluss vom 11.05.2017 (Az. I ZB 6/16) hatte der BGH sich mit der Frage zu befassen, inwieweit das Beifügen von Zusätzen bei eingetragenen Wortmarken zu einer Änderung des kennzeichnenden Charakters mit der Folge führt, dass sich der Inhaber nicht auf die Benutzung der Marke berufen kann.
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In seinem Hinweisbeschluss vom 03.08.2017 (Az. 4 U 50/17) stellt das OLG Hamm fest, dass eine textliche Wiedergabe der URL-Adresse nicht die Anforderungen an einen Link zur OS-Plattform i. S. d. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über Online-Streitbeilegung (EU) Nr. 524/2013 erfüllt.
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Ist für die Mangelbeseitigung eine Vorleistung des Auftraggebers erforderlich, so kann der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung so lange verweigern, solange der Auftraggeber seinerseits die Vorleistung nicht erbringt, so das OLG Düsseldorf klarstellend in seinem Urteil vom 30.08.2016 zum Az.: 21 U 8/16, nunmehr bestätigt vom BGH durch Beschluss vom 29.03.2017 zum Az.: VII ZR 221/16.
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Das OLG Frankfurt a.M. hatte mit Urteil vom 17.08.2017 (Az. 5 U 152/16) über Vergütungsansprüche aus einem agilen Softwareentwicklungsprojekt zu entscheiden.
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Mit am 27.09.2017 veröffentlichen Urteil vom 11.07.2017 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine langjährige Rechtsprechung zur Möglichkeit, bestimmte Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung geltend zu machen, zum Nachteil des steuerpflichtigen Gesellschafters geändert (BFH, Urteil vom 11.7.2017, IX R 36/15).
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Der Bundesgerichtshof befasste sich mit Urteil vom 27. September 2017 (Az.: VIII ZR 243/16) mit den Voraussetzungen einer sog. „Verwertungskündigung“ gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Die Vermieterin sprach einer Wohnraummieterin die Kündigung aus, um den Abriss des Gebäudes zu ermöglichen. Der Vermieter wollte dadurch einer anderen gewerblichen Mieterin des Nachbargrundstücks eine bauliche Erweiterung ihres Modehauses ermöglichen.
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