Dr. Thomas Ritter
I. Das Urteil In der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg geht es um die Wirksamkeit einer ausschließlich außerordentlich fristlos – also nicht gleichzeitig auch hilfsweise mit sozialer Auslauffrist oder mit gestaffelten sozialen Auslauffristen – ausgesprochenen Kündigung gegenüber einem nach kirchlichem Tarifrecht (Kirchliche Anstellungsordnung (KAO)) ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist als Koch in einer evangelischen Kindertagesstätte […]