Dr. Anja Bartenbach, LL.M.
In der Entscheidung „Brustimplantat“ (BGH, Urt. v. 26.07.2022, X ZR 1/21) bestätigt der BGH seine Rechtsprechung, dass für den Vindikationsanspruch in erster Linie zu untersuchen sei, inwieweit die zum Patent angemeldete Lehre mit derjenigen, deren widerrechtliche Entnahme geltend gemacht wird, übereinstimmt.
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