Franziska Anneken
Das Bundespatentgericht hat sich mit der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit bei einer Lösung, die rückschauend einfach erscheint, befasst und in diesem Kontext die Wertung des BGH in seinem Urteil „Paneelelemente“ herangezogen (BPatG, Beschluss v. 12.08.2024, Az. 11 W (pat) 9/21 – Möbelauszug).
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