Franziska Anneken
Das OLG Karlsruhe hat sich mit der Frage befasst, ob ein im Zwangsmittelverfahren durch den unbedingt zur Auskunft und Rechnungslegung verurteilten Schuldner beantragter Geheimnisschutz dazu führt, dass er die titulierte Verpflichtung erst später erfüllen muss (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 13.10.2022, Az. 6 W 39/22 – Auskunftspflicht).
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