Franziska Anneken
Das OLG Düsseldorf hatte sich in einem Patentverletzungsverfahren mit einem Patentanspruch zu befassen, der in einem Anspruchsmerkmal einen Zweck benennt, der nach den Vorgaben des Patentanspruchs durch die Ausbildung eines bestimmten Vorrichtungsbestandteils – im konkreten Fall: der Kühl-/Schmiermittelkanäle – erfüllt werden soll (OLG Düsseldorf, Urteil v. 04.04.2024, Az. 2 U 72/23 – Spanabhebendes Werkzeug).
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