Stephan Hinseln
Regeln für den Einsatz des KI-Systems ChatGPT über private Accounts der Mitarbeiter sind nicht mitbestimmungspflichtig. Denn der Arbeitgeber erhält dann keinen Zugriff auf Daten der Arbeitnehmer, so das Arbeitsgericht Hamburg in einem ersten Aufschlag von noch sicherlich zahlreich folgenden Entscheidungen zum Einsatz von KI (ArbG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2024 – 24 BVGa 1/24).
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