Bogdan Wilhelm
Die persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern für Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft stellt für diese seit jeher ein erhebliches Risiko dar, das kaum zu unterschätzen ist. Diese kann sich sowohl aus ihrer Organstellung als auch aus der Verletzung von Pflichten aus dem entsprechenden Anstellungsvertrag ergeben. Dabei zeigt sich die Rechtsprechung tendenziell streng und legt Geschäftsführern und Vorständen einen umfassenden Pflichtenkatalog auf. Eine Haftung kann für die Betroffenen gerade im Hinblick auf die oft exorbitant hohen Beträge von existenzieller Bedeutung sein. Insofern ist die Übernahme einer Organstellung in einer AG oder GmbH ohne eine solide D&O-Versicherung (Vermögenshaftpflichtversicherung) kaum zu verantworten.
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