- Kontovertrag und Zahlungsverkehr
- Einlagen und Kreditgeschäft, Kreditsicherung, Kreditverkauf
- Prüfungsanordnung, Abberufungsverfahren
- Genossenschafts- und Sparkassenrecht
- Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten
- Outsourcing
- Compliance, Geldwäsche
- Leasing und Factoring
- Forderungsmanagement, Unternehmensfinanzierung
Update Handel & Vertrieb: Neue Kennzeichnungspflichten im Handel bei Gewährleistung und Garantie
Dr. Christoph Naendrup, LL.M.
Ab dem 27.09.2026 müssen Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen, zwei neue EU-weit einheitliche Label verwenden: einen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung und – sofern einschlägig – ein Label für freiwillige Herstellergarantien. Grundlage ist die sog. EmpCo-Richtlinie (RL (EU) 2024/825). Sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel besteht damit unmittelbarer Handlungsbedarf.
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