Dr. Sascha Vander, LL.M.
Ein Insolvenzverwalter hat keinen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegenüber dem Finanzamt in Bezug auf das Steuerkonto eines Insolvenzschuldners. Dies hat das BVerwG mit Urteil vom 16.09.2020 entschieden (Az.: 6 C 10.19). Der Anspruch aus Art. 15 Abs. 1 DS-GVO stehe nur der betroffenen Person zu, welche durch die jeweiligen personenbezogenen Daten identifizierbar oder identifiziert sei.
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