Dr. Nico Herbst
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat in einem Musterverfahren (Az. 9 A 1019/20) entschieden, dass die von der beklagten Gemeinde herangezogene Berechnungsmethode für die Abwassergebühren fehlerhaft gewesen sei und dadurch zu einem Gebührenaufkommen führte, welches die Kosten der Abwasseranlage überschritt. Mit dieser Entscheidung hat das OVG NRW seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert.
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