In dem Vorabentscheidungsverfahren „Vossloh Laeis“ (Rs. C-124/17) zu den Anforderungen einer erfolgreichen Selbstreinigung hat der Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona am 16.05.2018 seine Schlussanträge vorgelegt: Für die Selbstreinigung bedarf es keiner aktiven Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber, wenn bereits aktiv mit der untersuchenden Wettbewerbsbehörde zusammengearbeitet und die Umstände umfassend geklärt wurden. Anders kann es aussehen, wenn es […]