Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte sich im Beschluss vom 07.03.2018 (Az. 6 U 180/17) mit dem Verhältnis von markenrechtlichen zu lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsansprüchen zu befassen. Der Senat hat sich im Wesentlichen der herrschenden Meinung angeschlossen, dass die spezielleren Bestimmungen des MarkenG grundsätzlich nicht durch die allgemeineren des UWG unterlaufen werden dürfen. Sachverhalt Die Klägerin war Inhaberin der […]