Verschiedenen Quellen zufolge hat sich das Bundesministerium für Finanzen nach längerer Überlegungszeit dazu entschlossen, auch Zuwendungsempfänger künftig mittels einer Anpassung der ANBest-P uneingeschränkt zur Anwendung der UVgO zu verpflichten. Damit wird die VOL/A auch im Bereich geförderter Projekte abgelöst. Nummer 3.1 der ANBest-P soll wie folgt neu gefasst werden: „Wenn die Zuwendung oder bei Finanzierung […]