In seinem Urteil vom 19.10.2017 (Az. C-231/16 Merck) trifft der EuGH wichtige Feststellungen zur gerichtlichen Zuständigkeit bei aufeinanderfolgenden Klagen aus identischen nationalen Marken und Unionsmarken. Maßgebliche Grundlage für die Lösung der hier bestehenden Zuständigkeitsproblematik ist die Regelung in Art. 136 Abs.1 a) UMV (früher Art. 109 Abs.1 a) GMV). Nach der Entscheidung des EuGH ist […]