Viktoria Rother
Bei der Beurteilung, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eine unangemessene Benachteiligung darstellen, ist stets eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Übersteigen die AGB in ihrer Gesamtwirkung die höchstrichterlich festgestellte Höchstgrenze, so benachteiligen sie die andere Vertragspartei unangemessen. So das Urteil des OLG Oldenburg vom 24.01.2025 - 14 U 59/24.
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