Lauterkeitsrechtlich ist das Abwerben von Mitarbeitern aufgrund der Freiheit des Wettbewerbs grundsätzlich nicht zu beanstanden. Das OLG Frankfurt zeigt auf, unter welchen Umständen die Grenzen des Lauterkeitsrechts überschritten werden. Sachverhalt Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Sicherheitsprüfungsdienstleistungen. In der Zeit von Juli 2017 bis März 2018 kam es zu insgesamt 12 Kontaktaufnahmen zwischen […]