Rechtsgebiet

Wettbewerb und Kartelle

  • Beratung und Begleitung bei Marketing- und Werbemaßnahmen
  • Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
  • Abmahnungen, Schutzschriften und einstweilige Verfügungen
  • Vertragsgestaltung und Kartellrecht
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen

News

Stadionverbot für unerwünschte Vlogger

Steffen Weinberg, LL.M.

Aktuell sorgt der Verein Dynamo Dresden in der Fußballwelt und Medienlandschaft für Aufsehen. Im Hinblick auf das Reizthema „Stadion-Vlogs“ positioniert sich Dynamo Dresden klar gegen die „unerwünschten Zuschauer“. Setzt der Verein damit ein Beispiel für andere Clubs und Fangruppierungen?

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Neue Verpackungsverordnung – neue strengere Regelungen und deren Auswirkungen

Britta Iris Lissner, LL.M.

Seit dem 12.08.2026 gelten die ersten Pflichten der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar auch in Deutschland. Insbesondere für Erzeuger und Hersteller von Verpackungen besteht damit unmittelbarer Handlungsbedarf. Auswirkungen ergeben sich insbesondere auch auf wettbewerbsrechtlicher Ebene und durch Marken und Designs.

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BGH zur zeitlich versetzten Mehrfachverfolgung im Patentnichtigkeitsverfahren

Dr. Anja Bartenbach, LL.M.

In seinem Urteil „Benutzerauthentifizierung“ (v. 02.06.2026, Az. X ZR 65/24) beschäftigt sich der X. Zivilsenat mit der zeitlich versetzten Mehrfachverfolgung im Patentnichtigkeitsverfahren und grenzt sich hier von der diesbezüglichen Rechtsprechung des I. Zivilsenats zu Wettbewerbssachen ab.

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BGH – USM Haller II

Steffen Weinberg, LL.M.

In seiner Entscheidung vom 02.07.2026 – I ZR 96/22 – beschäftigt sich der BGH mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Möbelstücke als Werke der angewandten Kunst einzuordnen sind.

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OLG Nürnberg: Formelhafte Nichtabhilfe genügt nicht – Beschwerdeverfahren muss ernsthaft geprüft werden

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Das OLG Nürnberg (Beschl. v. 19.05.2026 – 3 W 889/26) stärkt die Bedeutung des Abhilfeverfahrens nach § 572 ZPO und stellt klar, dass sich das Ausgangsgericht inhaltlich mit dem Beschwerdevorbringen auseinandersetzen muss. Eine lediglich formelhafte Nichtabhilfeentscheidung kann die Rückgabe der Sache an das Erstgericht rechtfertigen. Zudem bekräftigt das Gericht die Reichweite der Dringlichkeitsvermutung im Lauterkeitsrecht und legt den Mitbewerberbegriff weit aus.

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