Rechtsgebiet

Wettbewerb und Kartelle

  • Beratung und Begleitung bei Marketing- und Werbemaßnahmen
  • Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
  • Abmahnungen, Schutzschriften und einstweilige Verfügungen
  • Vertragsgestaltung und Kartellrecht
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen

News

Markennutzung nach Streit um Kündigung eines Lizenzvertrages

Steffen Weinberg, LL.M.

Mit Beschluss vom 10.06.2026 – 6 W 38/29 – beschäftigt sich das Oberlandesgericht Köln mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Zusammenhang mit der vorherigen Kündigung eines Markenlizenzvertrages.

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Grüne Aussagen sind nun ein rotes Tuch… Hilfe für Unternehmen mit Umweltaussagen auf Altprodukten?

Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)

Seit Inkrafttreten am 27.09.2026 der neuen Regeln im deutschen Wettbewerbsrecht (UWG) durch die Umsetzung der Empowering Consumers Richtlinie (EmpCo) gelten hohe Anforderungen hinsichtlich PR-Kommunikation in Bezug auf Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit. Allgemeine Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern sind sogar per se verboten.

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Neue Gewährleistungs- und Garantielabel ab dem 27.09.2026

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Am 27.09.2026 treten europaweit neue Informationspflichten für Unternehmen in Kraft, die Waren an Verbraucher vertreiben. Mit dem neuen "Gewährleistungslabel” und dem sogenannten “GARAN-Label” verfolgt die EU das Ziel, Verbraucherrechte transparenter darzustellen und die Unterschiede zwischen gesetzlichen Gewährleistungsrechten und freiwilligen Garantien deutlicher zu machen.

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Sichtbarkeit von Designs bei bestimmungsgemäßer Verwendung

Steffen Weinberg, LL.M.

In seiner Entscheidung „Sattelunterschiede II“ vom 26.03.2026 – 30 W (pat) 802/23 – äußert sich das BPatG zum Begriff der bestimmungsgemäßen Verwendung und der Sichtbarkeit gemäß § 4 DesignG.

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BGH legt EuGH Fragen zur „Haushaltsausnahme“ unter der DSGVO vor

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Der BGH hatte in zwei Verfahren (I ZR 256/25 und I ZR 289/25) über Fälle zu entscheiden, in denen es insbesondere um die Reichweite der sog. „Haushaltsausnahme“ gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. c) DSGVO geht. Nach dieser Ausnahme findet die DSGVO keine Anwendung, wenn „natürliche Personen zur Ausübung ausschließlicher persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ personenbezogene Daten verarbeiten.

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