- Bundesweite Prozessvertretung in Urteils- und Beschlussverfahren
- Sicherung von Leistungen der Arbeitsförderung und Interessenvertretung vor Ämtern und Behörden
Mitbestimmungspflichtige Versetzung: Wo endet die Beteiligung des Betriebsrats?
Luisa Ehrentraut, LL.M.
In Pflegeeinrichtungen muss der Personaleinsatz oft kurzfristig und flexibel organisiert werden, etwa wenn Beschäftigte vorübergehend in einem anderen Wohnbereich oder an der Rezeption eingesetzt werden. Betriebsräte sehen darin nicht selten eine mitbestimmungspflichtige Versetzung und verlangen vom Arbeitgeber solche Maßnahmen, ohne ihre Zustimmung zu unterlassen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun mit Beschluss vom 21.04.2026 (Az.:1 ABR 10/25) klargestellt, unter welchen engen Voraussetzungen ein Wechsel des Arbeitsbereichs tatsächlich eine zustimmungspflichtige Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG darstellt.
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