CBH – ein starker Partner

CBH Rechtsanwälte – ein starker Partner an Ihrer Seite! Als mittelständische Anwaltskanzlei bieten wir Ihnen mit unseren rund 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten juristische Spitzenleistungen – verbunden mit Effizienz, Schnelligkeit und Flexibilität. Wir sind an fünf Standorten vertreten: Köln, Berlin, Brüssel, Hamburg und München – Nähe, die zählt!

Erfahrung, die zählt! CBH wurde 1963 in Köln gegründet. Heute gehört unsere Sozietät zu den TOP 50 Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Wir sind fokussiert auf fünf strategische Schwerpunkte des Wirtschaftsrechts:

  • Unternehmen & Finanzen
  • Personal & Sozialwesen
  • Geistiges Eigentum, Medien & IT
  • Bau & Immobilien
  • Verwaltung & Wirtschaft

Innerhalb unserer Schwerpunkte bieten wir das gesamte Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen an. Wir beraten eine Vielzahl von national und international tätiger Unternehmen, öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Wirtschaftsverbände, Stiftungen und Einzelpersonen. Zu unserem Mandantenkreis zählen zahlreiche DAX-30-Unternehmen. Unsere nachhaltigen Mandatsbeziehungen ermöglichen es uns, langfristige Strategien zu entwickeln, Vertragskonzepte zu erarbeiten, uns in Verhandlungen für unsere Mandanten stark zu machen, Rechtsgutachten zu erstellen und unsere Mandanten in behördlichen, gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren zu vertreten.

Unsere strategische Ausrichtung bietet die Basis, Sie zu jedem Aspekt des Wirecard-Betrugsskandals zu beraten. Unser Team „Bank- und Kapitalmarktrecht“ wird von Paul H. Assies geleitet und freut sich über die erneute FOCUS-Auszeichnung als Top-Kanzlei im Bereich „Banken“. Herr Assies hat über 20 Jahre Erfahrung im Anlegerrecht und wurde vom FOCUS als „Top Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet. Paul H. Assies berät und vertritt öffentliche und private Banken, Versicherungsgesellschaften, Anlageberatungsunternehmen und Leasinggesellschaften. Dr. Roman Jordans ist ebenfalls „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“, seine Schwerpunkte liegen in der (komplexen) Prozessführung sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Unsere Rechtsanwälte im Team „Arbeitsrecht“ beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dr. Thomas Ritter betreut seine Mandanten u.a. im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts und war Autor des Kapitels „Die Aktiengesellschaft als gemeinnütziges Unternehmen“ in der 3. Auflage (2018) des  Münchener Anwaltshandbuch Aktienrechts.

Der Wirecard-Skandal wirft neben dem Anlegerrecht wichtige Fragen der Vorstandshaftung und Aufsichtsratshaftung auf. Unsere Rechtsanwälte im Team „privates und öffentliches Wirtschaftsrecht“ können ebenfalls auf jahrelange Erfahrung und eine vertiefte Praxis zurückgreifen. Johannes Ristelhuber ist der richtige Ansprechpartner bei Post-Merger und Gesellschafterstreitigkeiten sowie ausgesuchten Fragen des Handelsrechts. Er vertritt Gläubiger und Schuldner in prozessrechtlichen Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern, u. a. in Anfechtungsprozessen.

Prozesserfahrung ist für unsere Rechtsanwälte selbstverständlich. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Anlegerprozesshaftung, Vorstandshaftung und Behördenhaftung.

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