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EXPERTISE

  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
  • Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung
  • Kündigungsschutz

VITA

Kristin Zimmermann studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Arbeits-, Gesundheits-, Medizin- und (Sozial-)Versicherungsrecht an der Universität zu Köln. Während ihres Referendariats am Landgericht Bonn war sie unter anderem beim Bundesministerium für Gesundheit in Berlin im Referat für Patientensicherheit tätig. Während ihrer gesamten Ausbildungszeit arbeitete sie in einer mittelständischen Kanzlei, wobei ihr Aufgabenspektrum neben medizin- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen bereits hauptsächlich die Beratung und Vertretung arbeitsrechtlicher Angelegenheiten umfasste.

Seit Juli 2024 arbeitet Kristin Zimmermann in der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Dort ist sie in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts tätig.

News

DSGVO Traum(a): Arbeitgeber verarbeitet Gesundheitsdaten seines Arbeitnehmers

Kristin Zimmermann

Dürfen Arbeitgeber auf sensible Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiter zugreifen, ohne leichtfertig Datenschutzverstöße oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu provozieren? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit dieser Frage befasst und sie nach Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit Urteil vom 20.06.2024 (Az.: 8 AZR 253/20) in einem Spezialfall bejaht.

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Ausgeliefert ohne Auslieferungsbeleg

Kristin Zimmermann

Arbeitgeber, die ein Kündigungsschreiben per Einwurfeinschreiben versenden, müssen sowohl den Ein- als auch den Auslieferungsbeleg präsentieren können, damit sie überhaupt in den Genuss des Beweises des ersten Anscheins bzgl. eines Zugangs kommen können - so entschied jüngst das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (Urt. v.12.12.2023 – 15 Sa 20/23).

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