Kristin Zimmermann
Dürfen Arbeitgeber auf sensible Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiter zugreifen, ohne leichtfertig Datenschutzverstöße oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu provozieren? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit dieser Frage befasst und sie nach Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit Urteil vom 20.06.2024 (Az.: 8 AZR 253/20) in einem Spezialfall bejaht.
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