Quodbach, Martin

Dr. Martin Quodbach, LL.M.

Rechtsanwalt | Salary Partner

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Dr. Martin Quodbach, LL.M.

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Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Vita

  • Salary Partner der Kanzlei CBH Rechtsanwälte
  • von 2006 bis 2016 | Lehrbeauftragter der Hochschule für Musik und Tanz Köln im Rahmen des Masterstudiengangs Kunstmanagement (CIAM)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • seit 2003 | Rechtsanwalt der Kanzlei CBH Rechtsanwälte
  • Masterstudiengang (LL.M.) in gewerblichem Rechtsschutz an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln

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Expertise & Branchen

ArbeitnehmererfindungsrechtForschungs- und EntwicklungsverträgeGewerblicher RechtsschutzLizenzvertragsrechtPatentrecht

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Auszeichnungen und Erwähnungen in verschiedenen Handbüchern sind die Bestätigung für die gute Arbeit unserer Teams!

JUVE Handbuch 2025/2026

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Fachbereich "Patentrecht"

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‘CBH schafft es, Kompetenz und Einsatz über das erwartbare Maß hinaus zu bringen. Ich bin persönlich mit der Kanzlei hoch zufrieden bei einem ausgewogenem Preis-Leistungsverhältnis.’

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The Legal 500 Deutschland 2024

(Persönliche) Newsbeiträge

Mit unserem CBH-Newsletter halten wir Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen, Entscheidungen
sowie über unsere Veröffentlichungen und Veranstaltungen auf dem Laufenden. Nachfolgend finden Sie zudem alle Newsbeiträge von Dr. Martin Quodbach:

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Geistiges Eigentum, Medien & IT

BGH – Testosteronester, Erfolgserwartung und Naheliegen einer Erfindung

Dr. Martin Quodbach, LL.M.
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Geistiges Eigentum, Medien & IT

BGH – Anschlussklemme

Dr. Martin Quodbach, LL.M.
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Geistiges Eigentum, Medien & IT

BGH – Fahrerlose Transportvorrichtung – späte Stellung von Hilfsanträgen im Patentnichtigkeitsverfahren

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Geistiges Eigentum, Medien & IT

BGH – Nichtigkeitsstreitwert IV

Dr. Martin Quodbach, LL.M.
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Geistiges Eigentum, Medien & IT

Arbeitnehmererfinderrecht in der Praxis – große Erfindergruppen

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Geistiges Eigentum, Medien & IT

BGH – Führungsschienen Anordnung

Dr. Martin Quodbach, LL.M.