Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat der Beschwerde eines durch CBH vertretenen Trägers eines Altenpflegeheims in Köln stattgegeben. Der Träger hatte sich gegen eine sogenannte Wiederbelegungssperre zur Wehr gesetzt, die die Stadt Köln zur Durchsetzung einer Einzelzimmerquote in Pflegeheimen von 80 % angeordnet hatte.
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