Arbeitsschutzrecht beim „neuen Brandschutzforum BRAND.AKTUELL“

Am 27.09.2018 fand die Auftaktveranstaltung BRAND.AKTUELL statt, bei der der Autor einen Vortrag zum Thema „Arbeitsschutz bei der Planung von baulichen Anlagen“ hielt.

Dem geladenen Fachpublikum (Eigentümer und Investoren größerer Immobilien, Sachverständigen und Architekten) wurde ein Überblick über die Bedeutung des Arbeitsschutzrechts für „ihre“ Vorhaben gegeben. Von besonderem Interesse war das Verhältnis von Brandschutzanforderungen, die sich aus bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Länder ergeben, zu Vorschriften des bundesrechtlich geregelten Arbeitsschutzrechts. Für einiges Erstaunen sorgte die Erkenntnis, dass immer die Anforderung zu berücksichtigen ist, die das höhere Schutzniveau gewährleistet. Dies führt oftmals in konkreten Fällen dazu, dass es nicht ausreicht, die bauordnungsrechtlichen Regelungen einzuhalten, sondern sich die maßgeblichen und damit zu beachtenden Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht ergeben. Heftig diskutiert wurde auch die aktuelle Entscheidung des OVG Münster vom 17.01.2018 (Az.: 8 A 1648/16), in der das OVG festgestellt hat, dass sich Türen von Notausgängen (in Arbeitsstätten) immer nach außen öffnen lassen müssen, und wenn dies nicht der Fall sei, dies immer bedeute, dass eine Gefährdung der Beschäftigten vorliege.

Neben den fachlichen Aspekten hatten die Teilnehmer der Veranstaltung die Möglichkeit, den Brandschutz hautnah zu erleben. So wurde der Veranstaltungssaal im Rahmen einer Rauchsimulation vernebelt und mit Hilfe der Feuerwehr entraucht. Im Anschluss daran hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, selbst eine tragbare Leiter zu besteigen oder mit der Drehleiter der Feuerwehr die Stadt Düsseldorf von oben zu betrachten.