Der BGH hat entschieden (Urt. v. 23.06..2016, Az.: I ZR 137/15), dass Unternehmen grundsätzlich auch damit werben können, Rabatt-Coupons ihrer Mitbewerber einzulösen.
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Der BGH hat entschieden (Urt. v. 23.06..2016, Az.: I ZR 137/15), dass Unternehmen grundsätzlich auch damit werben können, Rabatt-Coupons ihrer Mitbewerber einzulösen.
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Am 23.06.2016 hat Großbritannien mehrheitlich dafür gestimmt, die Europäische Union zu verlassen. Wie genau dieser sog. Brexit vonstattengehen soll und welche rechtlichen Rahmenbedingungen nach erfolgtem Austritt gelten, weiß derzeit noch niemand. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht müssen jedoch insbesondere die Gesellschafter von Gesellschaften englischer Rechtsform die Entwicklungen beobachten - anderenfalls droht im Worst Case eine persönliche Haftung!
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Die Axel Springer AG hat vor dem OLG Köln einen Teilerfolg gegen den Werbeblocker AdBlock Plus errungen. Nicht bereits der Werbeblocker an sich sei unzulässig, sondern das bezahlte „Whitelisting“ (Urteil vom 24.06.2016, Az. 6 U 149/15)
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Markenhersteller treibt seit langem die Frage um, in welchem Maße sie ihren Vertriebsmittlern Beschränkungen hinsichtlich des Vertriebs über das Internet auferlegen dürfen. Die Rechtslage ist uneinheitlich. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main ein in einem Vertriebsvertrag enthaltenes Verbot des Vertriebs über Amazon Marketplace für zulässig erachtet und damit erneut Bewegung in die Diskussion gebracht. Nunmehr wird der EuGH Gelegenheit haben, zur grundlegenden kartellrechtlichen Problematik Stellung zu nehmen (OLG Frankfurt am Main, 19.04.2016, 11 U 96/14 (Kart)).
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In einem Urteil v. 24.03.2016 (Az: 4b O 7/15, http://www.duesseldorfer-archiv.de) befasste sich das Landgericht Düsseldorf mit den Voraussetzungen der Klagebefugnis eines Lizenznehmers, der sich auf die Gewährung einer ausschließlichen Lizenz durch den Patentinhaber stützt.
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Hauptbrandmeister und CBH-Rechtsanwalt René Scheurell erörtert mit den Referenten und Teilnehmern der 15. Brandschutz-Tagung der Ingenieurakademie West e. V. die aktuelle Entwicklung im Brandschutzrecht. Ein besonderes Schwerpunktthema war die im Gesetzgebungsverfahren befindliche neue BauO NRW und die Entwicklungen zur SBauVO.
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Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 16.06.2016 die Klage des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz e. V.) gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid sowie die 1. und 7. Teilgenehmigung für das Steinkohlekraftwerk der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG in Lünen abgewiesen (Urteil vom 17.06.2016 – Az: 8 D 99/13 AK).
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Circa vor einem Jahr hatten wir im Rahmen dieses Newsletters über ein Urteil des OLG Frankfurt (Urteil vom 16.03.2015, Az. 1 U 38/14) zu der Frage, ob § 8 Abs. 2 VOB/B wegen Verstoßes gegen §§ 103, 119 InsO unwirksam sei, berichtet.
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Der Naturschutz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2010 wird das Landesnaturschutzgesetz NRW derzeit neu erarbeitet. Es wird das Landschaftsgesetz NRW ersetzen.
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Die CBH-Partner Niklas Kinting und Dr. Sascha Vander stellen wesentliche Aspekte und rechtliche Gesichtspunkte im Kontext von Industrie 4.0 unter dem Arbeitstitel "Industrie 4.0 - Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft" vor. Das entsprechende Handout steht im Volltext als PDF-Datei zum Download bereit. Wir wünschen eine instruktive Lektüre.
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