Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer Entscheidung vom 24.08.2016 – Az. VIII ZR 100/15 mit den rechtlichen Auswirkungen von Geboten zu befassen, die ein Verkäufer im Rahmen einer eBay-Auktion auf von ihm selbst zum Kauf angebotene Gegenstände abgegeben hatte, um auf diese Weise den Auktionsverlauf zu seinen Gunsten preistreibend zu manipulieren.
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