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BGH – Zungenbett, Auslegung eines Patents

In einem Urteil vom 05.10.2016 (Az.: X ZR 21/15) hat sich der BGH  mit der Auslegung von Patentanspruchsmerkmalen auseinandergesetzt, wenn ein und derselbe technische Begriff gleich in mehreren Patentanspruchsmerkmalen verwendet wird.

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Absicherung, Finanzierung und Vergabe kommunaler ÖPNV-Leistungen“ – Termine: 25.01.2017 in Nürnberg“

In den kommenden Jahren werden in den allermeisten Kommunen bestehende Betrauungsakte und Verkehrsverträge nach altem Recht über die Finanzierung von ÖPNV-Leistungen auslaufen. Neue Finanzierungsrechtsakte werden nur noch nach der VO (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungsaufträge oder allgemeine Vorschriften vergeben werden können; zur Umsetzung und Anwendung beider Rechtsinstrumente ergeben sich laufend neue Rechtsfragen.

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Das Schwimmbad im kommunalen Querverbund – Neues Schreiben des Bundesfinanzministerium zum Querverbund und beihilfenrechtliche Absicherungsmöglichkeiten für den Defizitausgleich“ – Termine: 18.01.2017 in Dortmund und 23.01.2017 in Leipzig“

In dem Seminar werden sowohl die neuen Voraussetzungen für eine steuerlich anerkennungsfähige Verlustübernahmen im steuerlichen Querverbund für Bäder als auch die beihilfenrechtlichen Absicherungsmöglichkeiten für die Bäderfinanzierung beleuchtet.

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OLG München – Aktive Verlinkung auf Online-Streitbeilegungsplattform notwendig

Das OLG München hat mit Urteil v. 22.09.2016,- Az.: 29 U 2498/16, entschieden, dass es im Rahmen bestehender Hinweispflichten nicht ausreicht, die Web-Adresse der sog. Online-Streitbeilegungsplattform anzugeben, vielmehr müsse diese unmittelbar verlinkt werden. Zudem seien die Hinweispflichten auch relevant gewesen, als in Deutschland noch keine Streitbeilegungsstellen vorhanden waren.

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Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers

Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite anderen Nutzern die Veröffentlichung von Postings, die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.12.2016 – 1 ABR 7/15).

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