Der BGH hat mit Urteil vom 16. März 2016 (Az. VIII 146/15) klargestellt, dass es für die Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet geschlossenen Vertrages ausreichend ist, dass dieser fristgerecht erfolgt. Unerheblich ist, aus welchem Grund der Vertrag widerrufen wird.
weiterlesen