Die Kölner Kanzlei trifft wichtige strategische Entscheidung für nationale Präsenz und nachhaltige Synergieeffekte mit neuen Partnern.
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Die Kölner Kanzlei trifft wichtige strategische Entscheidung für nationale Präsenz und nachhaltige Synergieeffekte mit neuen Partnern.
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Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen ist am 5. April 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz reformiert die Anfechtungen nach dem Anfechtungsgesetz und der Insolvenzordnung. Von größerer praktischer Relevanz sind dabei die Neuerungen in der Insolvenzordnung.
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Am 05.04.2017 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, wonach eine Vertragsklausel, die es einem Händler untersagt, Preisvergleichsmaschinen zu benutzen und das Markenzeichen des Herstellers für Suchmaschinenwerbung zu verwenden, auch in selektiven Vertriebssystemen eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt (OLG Düsseldorf, Entscheidung v. 05.04.207).
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Am 23.03.2017 fand in Zusammenarbeit zwischen dem BFW (Bundesverband der Privaten Immobilienwirtschaft, Landesverband Nordrhein-Westfalen) und CBH die Veranstaltung „Update im Baurecht – bundes- und landesrechtliche Neuregelungen im Überblick“ statt. Die Veranstaltung bot den Teilnehmern die Möglichkeit, sich über die aktuellen Neuerungen und Entwicklungen im Bereich des Baurechts zu informieren.
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Mit Beschluss vom 31.01.2017 (X ZB 10/16) hat der BGH entschieden, dass unterlegene Bieter bei unangemessen niedrigen Angeboten ihrer Mitbewerber Anspruch auf die Durchführung einer Preisprüfung haben.
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Starke Partner der ersten Stunde
CBH Rechtsanwälte ist zum dritten Mal auf der polis Convention, Deutschlands führender Messe für Stadt- und Immobilienentwicklung, vertreten.
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Zum 01.04.2017 sind weitreichende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten. Wir stellen die für die Personalpraxis wichtigsten Änderungen vor.
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Mit Beschluss vom 22.11.2016 hat der BGH entschieden, dass eine Gesellschaft ausländischen Rechts, die im Register ihres Heimatstaates gelöscht wurde, in Deutschland fortbesteht, sofern sie Vermögen in Deutschland hat. Ist die Gesellschaft hier noch werbend tätig, kann den Gesellschaftern zudem eine persönliche Haftung drohen (BGH, Beschluss vom 22.11.2016, Az. II ZB 19/15).
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.03.2017 (Az. I ZR 19/16 – Loud) entschieden, dass Erziehungsberechtigte, die Kenntnis über die Täterschaft eines Kindes wegen über einen Familienanschluss begangene Urheberrechtsverletzungen haben, für solche Rechtsverletzungen selbst haften, wenn sie die Identität des Kindes nicht offenlegen.
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In einem Hinweisbeschluss des LG Frankfurt vom 14.02.2017 (Az.: 2-06 O 598/09) hat sich das Gericht mit der Rechtsfrage befasst, ob eine Tenorierung zu Lasten der Vindikationsbeklagten, lautend auf „Abgabe von zur Umschreibung [von Patenten] erforderlichen Erklärung gegenüber den Patentämtern“, einer Handlungsvorstreckung (§ 888 ZPO) oder der Vollstreckung nach § 894 ZPO (Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung mit dem Urteil) unterliegt.
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