Dem 1. FC Köln steht ein Namensrecht im Sinne von § 12 BGB an dem Kürzel „FC“ zu, da der Verein hiermit mit sprachlichen Mitteln individualisierend bezeichnet wird. Daher verletzt die durch einen Dritten registrierte Domain „fc.de“ diese Namensrechte, so das Landgericht Köln mit Urteil vom 09.08.2016 (Az.: 33 O 250/15).
Die Bundesligasaison ist noch recht jung. Dennoch gelang es dem 1. FC Köln, trotz nur eines Spieltages gleich zwei Partien für sich zu entscheiden. Vor dem erfolgreichen Saisonauftakt in fußballerischer Hinsicht konnte mit Urteil vom 09.08.2016 bereits ein domainrechtlicher Sieg vor dem Landgericht Köln „eingefahren“ werden. Mit einer für Fans des Kölner Fußballsports erfreulichen Aussage: Es gibt nur einen FC.
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