Niklas Kinting
Mit Beschluss vom 05.11.2018 (Az. X ZB 6/17 – Schwammkörper) hat der BGH bestätigt, dass die Wirksamkeit einer Teilungserklärung nicht davon abhängt, dass der Patentanmelder zusätzliche Anspruchsgebühren für die abgetrennte Anmeldung rechtzeitig einzahlt. Sachverhalt Der Beschluss ist in einem Rechtsbeschwerdeverfahren gegen einen Beschluss des BPatG ergangen. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Anmelder im […]