Das OLG Koblenz (Az. 9 W 426/16) hat mit seinem Urteil vom 25.01.2017 entschieden, dass die Pflicht zur Verlinkung auf eine OS-Plattform nicht nur für Unternehmer gilt, die eine eigene Webseite betreiben, sondern auch für solche Unternehmer, die auf einer Handelsplattform ihre Waren oder Dienstleistungen anbieten.
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