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Geistiges Eigentum, Medien & IT

Hürden und Herausforderungen bei E-Mail-Werbung

Dr. Sascha Vander, LL.M. widmet sich in einem Fachbeitrag einer jüngeren BGH-Entscheidung zum Thema E-Mail-Werbung und den sich daraus ergebenden, zum Teil durchaus weitreichenden Folgen. Der Beitrag ist unter dem Titel "Neue Hürden für E-Mail-Werbung - zugleich Anmerkung zu BGH, Urt. v. 14.03.2017 - VI ZR 721/15" erschienen in: Der Betrieb 2017, 1251.

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BGH zum patentrechtlichen Schutz einer neuen Verwendung

In seinem Urteil „Cryptosporidium“ vom 23.02.2017 (Az.: X ZR 99/14) hat sich der BGH mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen eine Verwendung neu ist bzw. eine neuheitsschädliche Vorwegnahme angenommen werden kann.

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Panoramafreiheit gilt auch für urheberrechtlich geschützte Werke auf Schiffen und Fahrzeugen

Laut § 59 Abs. 1 S. 1 UrhG („Panoramafreiheit“) ist es zulässig, urheberrechtlich geschützte „Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.“ Mit Urteil vom 27.04.2017 hat der BGH entschieden, dass sich die Panoramafreiheit auch auf Kunstwerke auf Schiffen und Fahrzeugen erstreckt, die sich an öffentlichen Orten befinden.

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BGH reicht Fragen zur Zulässigkeit einer Mietwagen-App von UBER an EuGH weiter

Der BGH hat im Zusammenhang mit der Vermittlung von Mietwagen über eine App des Unternehmens UBER dem EuGH per Beschluss vom 18.05.2017, Az. I ZR 3/16 Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, insbesondere ob die Leistungen von UBER als nicht der Dienstleistungsfreiheit unterliegende Verkehrsdienstleistungen einzustufen sind.

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Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit der Speicherung von dynamischen IP-Adressen

Mit Beschluss vom 28.10.2014 (Az. VI ZR 135/13) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Auslegung der EG-Datenschutz-Richtlinie vorgelegt. Es sollte geklärt werden, ob es sich bei IP-Adressen nach Unionsrecht um personenbezogene Daten handelt. Nachdem der Gerichtshof mit Urteil vom 19.10.2016 (Rs. C-582/14) die Vorlagefragen beantwortet hatte, entschied der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr mit Urteil vom 16.5.2017 (VI ZR 135/13) den Rechtsstreit.

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BGH zur Gerätevergütung nach § 54 UrhG

In der Entscheidung „externe Festplatten“ vom 16.03.2017 (Az. I ZR 35/15) hat der BGH u. a. klargestellt, dass die Vergütungspflicht für Geräte und Speichermedien nach § 54 UrhG nicht erst durch das Aufstellen eines Tarifs begründet wird.

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