Mit Urteil vom 24.05.2019 (Az. 4 HKO 35/18) hat das LG Koblenz entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn der Anbieter eines DSL-Anschlusses im Rahmen des Bestellvorgangs den unzutreffenden Eindruck erweckt, der Anschluss könne nur mit einem der angebotenen Router genutzt werden.
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