Dr. Sascha Vander, LL.M.
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 26.07.2019 (Az.: 20 U 75/18) zur Reichweite des Auskunftsanspruchs aus Art. 15 Abs. 1 DS-GVO Position bezogen und im Ergebnis eine weitreichende Auskunftsberechtigung angenommen. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies vor allem eins: Viel Aufwand!
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