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Geistiges Eigentum, Medien & IT

Neues zum Influencer-Marketing: OLG Frankfurt verbietet getarnte Werbung auf Instagram

Britta Iris Lissner, LL.M.

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es eine verbotene getarnte Werbung darstellt, wenn ein "Influencer" ein Produkt empfiehlt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen und er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und darüber hinaus geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.06.2019, Az.: 6 W 35/19, unanfechtbar).

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Amazon unterliegt Taschen-Hersteller Ortlieb vor BGH

Bereits zum zweiten Mal ist die Firma Ortlieb aus dem mittelfränkischen Heilsbronn gegen den Internetriesen „Amazon“ vor den BGH gezogen – dieses Mal mit Erfolg. Erneut ging es um die Verletzung der Markenrechte von Ortlieb durch die weltweit genutzte Online-Plattform.

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Designrecht: BGH kippt die „Schnittmengentheorie“

Britta Iris Lissner, LL.M.

Der BGH hat im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Nichtigkeit eines eingetragenen Designs die bisherige „Schnittmengentheorie“ aufgegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2018, Az. I ZB 25/18 – Sporthelm).

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Schadensersatzanspruch wegen unbefugter Nutzung eines Prominentenfotos für sog. „Clickbaiting“

Die unbefugte Nutzung eines Prominentenfotos als reißerischer Aufmacher eines redaktionellen Beitrages, der sich mit der betreffenden Person überhaupt nicht auseinandersetzt, löst Schadensersatzansprüche nach der Lizenzanalogie aus. Dies entschied das OLG Köln mit Urteil vom 28.05.2019 (Az. 15 U 160/18) für den Fall eines sehr prominenten Fernsehmoderators.

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EuGH: Keine Pflicht für Online-Plattformen für Verbraucher per Telefon erreichbar zu sein

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Der EuGH hat in der Rechtssache C-649/17 des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Amazon EU Sarl mit Urteil vom 10.07.2019 entschieden, dass Amazon zwar keine Pflicht treffe, für Verbraucher telefonisch erreichbar zu sein, jedoch ein Kommunikationsmittel bereitzustellen hat, über das Verbraucher mit Amazon schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren können.

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Landgericht Berlin – Erfindervergütung bei die Laufzeit eines Patents überschreitenden Bestell-/Liefervorgängen

Dr. Martin Quodbach, LL.M.

In einem Urteil vom 20.06.2019 (Az. 16 O 440/12, unveröffentlicht) hat sich das Landgericht Berlin mit der Frage der Vergütung von Lieferungen befasst, die u. a. auf Vertragsschlüssen vor Ablauf des zugrunde liegenden Patents und aufgrund von Optionen auf Lieferungen zu bestimmten Konditionen beruhten, die bereits vor dem Patentablauf vereinbart wurden.

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