Franziska Anneken
In seiner Entscheidung „Abgassteuersystem“ hat das BPatG deutlich herausgestellt, dass mangelnde Klarheit keinen Zurückweisungsgrund im Patentprüfungsverfahren vor dem DPMA darstellt (BPatG, Beschl. v. 17.12.2018, Az. 11 W (pat) 24/14 - Abgassteuersystem).
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