Dr. Thomas Ritter
In seinem neuesten Urteil hat sich das Bundessozialgericht richtungsweisend zur Schnittstelle Krankenhausrecht/Arbeitsrecht, insbesondere Outsourcing und Versorgungsauftrag, geäußert.
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Dr. Thomas Ritter
In seinem neuesten Urteil hat sich das Bundessozialgericht richtungsweisend zur Schnittstelle Krankenhausrecht/Arbeitsrecht, insbesondere Outsourcing und Versorgungsauftrag, geäußert.
weiterlesenStephan Hinseln
Eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung, die eine Zahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers unabhängig vom Grund einer Eigenkündigung vorsieht, ist unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil am 01.03.2022 (9 AZR 260/21) entschieden und eine unangemessene Benachteiligung des Angestellten festgestellt. Die Beschränkung seiner Berufswahlfreiheit werde nicht durch den Ausbildungsvorteil ausgeglichen, wenn das Erlernte etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht eingesetzt werden könne.
weiterlesenVolker Werxhausen / Kamil Niewiadomski
Zum 01.08.22 treten die Änderungen im Nachweisgesetz in Kraft. Diese bringen für Arbeitgeber einige To-Do’s mit sich. Am 25.07.2022 veranstalten unsere Arbeitsrechtler Volker Werxhausen und Kamil Niewiadomski ein 45-minütiges Seminar und bringen Sie damit eine Woche vor Inkrafttreten der Änderungen auf den aktuellen Stand. Alternativ stellen wir Ihnen die Änderungen und To-Do’s kurz in einer neuen Ausgabe unseres Extrablatts vor.
weiterlesenDr. Thomas Ritter
Interpretation und Einordnung der Entscheidung in ZAT (Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen) 2022, 104 ff (Anmerkung Dr. Thomas Ritter).
weiterlesenStephan Hinseln
Das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit, so das BAG mit Urteil vom 19.05.2022 (2 AZR 467/21).
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Das BAG hat sich mit der spannenden Frage befasst, ob das arbeitgeberseitige Direktionsrecht während der Pandemie auch die Anordnung von PCR-Test umfasst.
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Längst war es gesicherte Rechtsprechung, dass Arbeitnehmer/-innen, wenn es um die Abgeltung von geleisteten Überstunden geht, diese auch nachweisen müssen. Dabei reicht es nicht, die Stunden und die dabei geleistete Tätigkeit zu protokollieren – es muss zudem dargelegt werden, dass die Überstunden vom Arbeitgeber veranlasst wurden, d. h. von diesem angewiesen oder zumindest geduldet oder nachträglich gebilligt wurden, etwa, weil die aufgetragene Arbeit nur über die Ableistung von Überstunden erledigt werden konnte.
weiterlesenDr. Thomas Ritter
(Zeitschrift Privacy in Germany – Datenschutz und Compliance (PinG) 03/2022, Seiten 110 ff.) Das Datenschutzrecht befindet sich seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundordnung am 25. Mai 2018 in einem Prozess grundlegender Umgestaltung und die Datenschutz-Grundverordnung bedarf nach wie vor in vielen Punkten der rechtssicheren, vorhersehbaren und der durch entsprechende Judikate der Obergerichte abgesicherten Integration in das bestehende Rechtssystem.
weiterlesenStephan Hinseln
Die Anträge eines Wohnbereichsleiters und einer Pflegefachkraft in einem Seniorenheim auf Beschäftigung trotz Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises wurden von dem ArbG Gießen mit Urteilen vom 12.04.2022 zurückgewiesen (5 Ga 1/22; 5 Ga 2/22).
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Nein, so jetzt das LAG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 25.03.2022, Az. 7 Sa 63/21. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat eine gegenüber dem Betriebsrat der X GmbH ausgesprochene außerordentliche Kündigung als wirksam erklärt. Der Betriebsrat hatte die Prozessakten aus einem vorherigen Kündigungsschutzverfahren via Dropbox veröffentlicht und damit einen kündigungsberechtigenden Datenschutzverstoß begangen.
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