Rechtsgebiet

Öffentliches Baurecht

  • Baugenehmigung, Bauleitplanung und Bauordnung
  • Planfeststellungen von Infrastrukturvorhaben aller Art
  • Denkmalschutzrecht

News

Einen allgemeinen rechtsübergreifenden Grundsatz, dass „Nicht sein kann, was nicht sein darf“ kennt das Vergaberecht nicht

Christine Radeloff

Regelmäßig stellt sich insbesondere für Bieter die Frage, ob das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren das richtige Mittel der Wahl ist, um in den Vergabeunterlagen vermeintlich rechtswidrige Vorgaben aus anderen Rechtsbereichen zu beanstanden und gerade im offenen Verfahren eine Korrektur zu erwirken. Wie nunmehr der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. bestätigt, ist das nicht ohne Weiteres der Fall. Grund hierfür ist, dass das Vergaberecht und der im vierten Teil des GWB geregelte Primärrechtsschutz keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle beinhalten. Gegenstand einer Nachprüfung ist ausschließlich die Feststellung, ob im Rahmen eines konkreten Vergabeverfahrens Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften begangen worden sind. Mithin kann die Prüfung außervergaberechtlicher Normen nur erfolgen, soweit diese über eine vergaberechtliche Anknüpfungsnorm für das Verfahren erheblich werden., so jedenfalls OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16.06.2026 – 11 Verg 2/26.

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Mit Sprengstoff bestückte Drohne am Flughafen Leipzig/Halle – Konsequenzen für Betreiber kritischer Anlagen

René Scheurell

Das KRITIS-Dachgesetz ist zwischenzeitig in Kraft getreten und Betreiber kritischer Anlagen sind seit dem 17. Juli 2026 verpflichtet, ihre Anlagen zu registrieren. Wie defizitär Deutschland bei der Sicherung seiner kritischen Infrastruktur immer noch aufgestellt ist, zeigen die aktuellen Vorkommnisse am Flughafen Leipzig/Halle.

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Entscheidung des Monats | Bundeswehrbeschaffung beschleunigen, Rechtsschutz abschaffen?

Sarah Beard

Das OLG Düsseldorf legt § 16 Abs. 1 BwBBG dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Beschleunigung der Bundeswehrbeschaffung ist politisch geboten. Ob sie jedoch dadurch erreicht werden darf, dass unterlegenen Bietern nach einer Entscheidung der Vergabekammer faktisch der gerichtliche Primärrechtsschutz entzogen wird, muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 18. Mai 2026 (Verg 6/26) § 16 Abs. 1 neu gefassten Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes („BwBBG“) dem Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle vorgelegt.

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Berliner Verkehrsbetriebe müssen weiterhin für NIUS werben

Dr. Jörg Frederik Ferreau

Öffentliche Verkehrsbetriebe müssen diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Werbeflächen anbieten. Hiergegen verstießen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), indem sie die Werbekampagne für das Nachrichtenportal NIUS beendeten. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in erster Instanz im Eilverfahren. Der Fall beleuchtet auch die Grenzen der Äußerungsbefugnisse von öffentlichen Unternehmen.

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