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EuGH stärkt die Direktleitung
Anika Lehnen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 17. September 2026 in den verbundenen Rechtssachen C 722/24 und C 756/24 die unionsrechtlichen Leitplanken für Direktleitungen nach Art. 2 Nr. 41 i.V.m. Art. 7 der Richtlinie (EU) 2019/944 deutlich erweitert. Maßgeblich ist eine funktionale Betrachtung: Entscheidend ist die unmittelbare Versorgung des Kunden ohne Zwischenschaltung des öffentlichen Verteilernetzes.
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