BERATUNG ZU ANSPRÜCHEN RUND UM WIRECARD

Deutschland steht erst am Anfang der rechtlichen und politischen Aufarbeitung eines der größten Anlegerskandale! Die unternehmerisch Verantwortlichen stehen im Fokus umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München wegen des dringenden Verdachts der Begehung schwerer Straftaten. Zur politischen Verantwortung hat sich bisher noch niemand bekannt, staatliche Schadenersatzpflichten sind ungeklärt. Die Rolle und Verantwortung der Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG und anderer Konzerngesellschaften in diesem Skandal werden ebenso intensiv diskutiert wie deren Haftung für schwerwiegendes Prüfverschulden in den Jahren seit 2015.


Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistungsunternehmen

Kreditinstitute und andere Finanzdienstleistungsunternehmen sind in verschiedener Hinsicht von der Wirecard Insolvenz betroffen. Ihnen drohen hohe Ausfälle als Kreditgeber, sie haben aber unter Umständen auch Kunden zum Erwerb von Wirecard Aktien und anderen auf Wirecard bezogenen Produkten geraten und sehen sich nun selbst Schadensersatzansprüchen auf der Grundlage der Bond Entscheidungen des BGH ausgesetzt.

Nach Medienberichten haben insgesamt 15 Kreditinstitute dem Zahlungsdienstleister Wirecard Kredite in Höhe von 1,75 Milliarden Euro zugesagt, die in Höhe von 1,60 Milliarden Euro auch valutiert wurden. Da u.a. die 1,90 Milliarden Euro an angeblichen Bankguthaben in Asien fehlen, wird das Insolvenzverfahren bei Weitem nicht zur (vollständigen) Befriedigung dieser Kreditinstitute führen. Sie müssen deshalb prüfen, ob hier Schadensersatzforderungen gegen andere Beteiligte, insbesondere die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft, bestehen. CBH als erfahrene Kanzlei im Bereich Complex Litigation steht hier an Ihrer Seite.

Wurde im Rahmen der Anlageberatung oder der Vermögensverwaltung Kunden zum Erwerb von Wirecard Aktien oder anderen Produkten mit engem Bezug zur Wirecard Aktie (etwa Zertifikaten) geraten, können Sie sich Ansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung ausgesetzt sehen. Die Berücksichtigung u.a. der einschlägigen Wirtschaftspresse gehört zur anleger- und anlagegerechten Beratung nach der BondEntscheidung des BGH. Als Kanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistungsunternehmen sind wir der starke Partner an Ihrer Seite. Wir entwickeln mit Ihnen Strategien und unterstützen Sie bei der Abwehr von Kundenklagen.

Paul H. Assies
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr. Roman Jordans, LL.M. (NZ)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Solicitor (England & Wales – non practising)


Institutionelle Anleger der Wirecard AG

Als institutionell anlegender Aktionär der Wirecard AG, beispielsweise als Fonds- oder ETF-Emittent, als Versicherung oder Kommunen sind Sie von dem Skandal ebenfalls direkt betroffen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung möglicher Ansprüche gegen die Gesellschaft und gegen ihre Organe. Auch gegen Dritte, wie die Wirtschaftsprüfer E&Y (Ernst & Young) und/oder die BaFin können eventuell Ansprüche geltend gemacht werden. Wir finden mit Ihnen gemeinsam den richtigen Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Dies können der Beitritt zu Musterklagen nach dem KapMuG, die eigenständige Anspruchsverfolgung oder – bedingt durch den Betrugsverdacht – das strafrechtliche Adhäsionsverfahren sein. Auch die rechtssichere Anmeldung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren können wir für Sie sicherstellen.

Johannes Ristelhuber
Rechtsanwalt | Partner
Maître en Droit


Vertragspartner der Wirecard AG und anderer Konzerngesellschaften

Neben den Aktionären sind auch die Vertragspartner der Wirecard AG und anderer Konzerngesellschaften von der Insolvenz betroffen. Wir können auch Sie unterstützen und für mögliche Ansprüche gemeinsam eine Strategie ausarbeiten. Für Dienstleister, Lieferanten und Unternehmen, die Wirecard als Zahlungsdienstleister in Anspruch genommen haben, prüfen wir u. a., ob die Rückgabe von Zahlungen möglich ist (sog. Chargeback) oder wir prüfen, ob Treuhandverträge durchsetzbare Ansprüche beinhalten. Auf der anderen Seite klären wir auch, ob Sie Ansprüche des Insolvenzverwalters, etwa Anfechtungsansprüche, befürchten müssen.

Johannes Ristelhuber
Rechtsanwalt | Partner
Maître en Droit
Dr. Thomas Ritter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht


Arbeitnehmer der Wirecard AG und anderer Konzerngesellschaften

Im Presserummel des Skandals um die Wirecard AG wird schnell übersehen, dass neben den Aktionären der Wirecard auch die gesamte Belegschaft der Wirecard AG betroffen ist. Für die Arbeitnehmer und die leitenden Angestellten stellen sich eine Vielzahl an Fragen: Was folgt aus der Insolvenz? Welcher Geschäftsbereich wird an andere Unternehmen übertragen? Macht es Sinn, in eine Transfergesellschaft zu wechseln oder werden Arbeitsplätze nach der Insolvenz erhalten? Was ist jetzt kollektivrechtlich zu tun, um Ansprüche zu sichern? Was wird aus den Betriebsrenten? Wie steht es um die Beteiligungsmodelle, insbesondere um Mitarbeiteraktien? Was ist im schlimmsten Falle zu tun, wenn der Insolvenzverwalter Stellen abbaut? Wir leiten Sie sicher durch das rechtliche Dickicht und beraten Sie strategisch rechtssicher, auch kollektivrechtlich, bei allen anstehenden Entscheidungen.

Volker Werxhausen
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mediator (DAA)
Dr. Thomas Ritter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Zurück

Kontaktformular

Direktkontakt für Kreditinstitute
und institutionelle Anleger

Mit Ihrer Kontaktaufnahme wird kein Mandatsverhältnis mit CBH Rechtsanwälte geschlossen.
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformationen. Dort finden Sie insbesondere Informationen zum Umgang mit den für die Zwecke Ihrer Kontaktaufnahme angegebenen Daten (vgl. I C 1 „Kommunikation“) sowie Ihren Rechten (vgl. I D „Betroffenenrechte“).