Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt zwei Klagen abgewiesen, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für den Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich des Neubaus der Rheinbrücke Leverkusen richteten (9 A 14.16; 9 A 17.16). Kläger waren eine Umweltvereinigung und ein privater Grundstückseigentümer. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat zur Folge, dass mit dem dringend benötigten Neubau der Rheinbrücke nun zeitnah begonnen werden kann.
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