In der Entscheidung „Geo-Targeting“ vom 28.04.2016 (Az.: I ZR 23/15) beschäftigt sich der BGH mit unlauterer Werbung im Rahmen von Geo-Targeting und mit der Irreführung über die Verfügbarkeit von Waren.
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In der Entscheidung „Geo-Targeting“ vom 28.04.2016 (Az.: I ZR 23/15) beschäftigt sich der BGH mit unlauterer Werbung im Rahmen von Geo-Targeting und mit der Irreführung über die Verfügbarkeit von Waren.
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Vom 04.10.2016 bis zum 06.10.2016 findet die 19. Internationale Fachmesse für Immobilien und Investitionen in München statt.
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Das in § 166 Absatz 3 HGB geregelte außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten ist nicht auf Auskünfte beschränkt, die der Prüfung des Jahresabschlusses dienen oder zum Verständnis des Jahresabschlusses erforderlich sind. Vielmehr erweitert § 166 Absatz 3 HGB das Informationsrecht des Kommanditisten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch auf Auskünfte über die Geschäftsführung des Komplementärs allgemein und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen der Gesellschaft (BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - II ZB 10/15).
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Der EuGH hat in seinem Urteil vom 15.09.2015 (C-484/14) entschieden, dass ein Gewerbetreibender, der ein öffentliches WLAN-Netz unentgeltlich zur Verfügung stellt, gegenüber den Inhabern von Urheberrechten nicht für Rechtsverletzungen haftet, die von einem Dritten in seinem Netz begangen worden sind. Allerdings kann der Betreiber eines öffentlichen WLANs im Falle wiederholter Rechtsverletzungen von einem Gericht dazu verpflichtet werden, den Zugang zu seinem Netz durch ein Passwort zu sichern.
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CBH Rechtsanwälte führen am 26.10.2016 bereits die 4. CBH-Fachtagung Energie – „Pipelines, Freileitungen und Energiefragen“ durch, auf der gemeinsam mit externen Experten aktuelle Herausforderungen diskutiert und Lösungsansätze aufgezeigt werden.
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CBH Rechtsanwälte führen am 26.10.2016 bereits die 4. CBH-Fachtagung Energie – „Pipelines, Freileitungen und Energiefragen“ durch, auf der gemeinsam mit externen Experten aktuelle Herausforderungen diskutiert und Lösungsansätze aufgezeigt werden.
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Sieht der Arbeitsvertrag vor, dass der Arbeitgeber die Höhe des dem Arbeitnehmer zustehenden Bonus nach „billigem Ermessen“ festsetzen kann, kann das Gericht diese Entscheidung voll überprüfen und den Bonus anhand der von den Parteien vorgetragenen Tatsachen schätzen (BAG, Urteil vom 03.08.2016 – 10 AZR 710/14).
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Der Betriebsrat kann nicht unter Berufung auf § 104 BetrVG gerichtlich erzwingen, dass der Arbeitgeber den Geschäftsführer aus dem Betrieb entfernt. Die betriebsverfassungsrechtliche Regelung zu betriebsstörenden Arbeitnehmer gilt nicht für Organmitglieder (LAG Hamm v. 02.08.2016 – 7 TaBV 11/16).
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Eine arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, die auch den Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV erfasst, verstößt im Geltungsbereich dieser Verordnung gegen § 9 Satz 3 in Verbindung mit § 13 AEntG und ist insgesamt unwirksam (BAG 24.08.2016 – 5 AZR 703/15).
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In einem Urteil vom 24.08.2016 hat sich das Landgericht Magdeburg (Az. 7 O 548/15 *024*) mit der Reichweite des § 27 ArbEG befasst.
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