Das OLG Frankfurt hat sich im Rahmen seines Beschlusses vom 15.09.2016 (Az. 6 W 95/16) mit der markenmäßigen Verwendung von markenrechtlich geschützten Bezeichnungen auf sog. Hang-Tags auseinandergesetzt.
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Das OLG Frankfurt hat sich im Rahmen seines Beschlusses vom 15.09.2016 (Az. 6 W 95/16) mit der markenmäßigen Verwendung von markenrechtlich geschützten Bezeichnungen auf sog. Hang-Tags auseinandergesetzt.
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Die Vergabekammer Südbayern hat mit Beschluss vom 12.08.2016 in der Rechtssache Z3-3-3194-1-27-07-16 entschieden, dass bei Beschaffungen zur Anschlussunterbringung von Asylbewerbern nicht ohne Weiteres eine besondere Dringlichkeit angenommen werden kann, die eine Direktvergabe rechtfertigen würde.
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Nachdem in den vergangenen 2 Jahren bereits mehrere OLGs und der BGH verschiedene Sicherheitsabreden (auch in Anlehnung an die Empfehlungen des VHB Bund) als unwirksam (weil den Auftragnehmer) unangemessen benachteiligend „kassiert“ haben, hatte nunmehr auch das OLG München (Urteil vom 04.05.2016, Az. 13 U 1145/15) über die Wirksamkeit einer ähnlichen, vorformulierten Abrede in einem Bauvertrag zu befinden.
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Auch die 4. CBH-Fachtagung Energie – Pipelines-Freileitungen und Energiefragen am 26.10.2016 in Köln war mit über 60 Teilnehmern aus Genehmigungsbehörden, Planungsbüros und Vorhabenträgern des Energiebereiches ein voller Erfolg
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Das in einem Bauvertrag vereinbarte Abtretungsverbot nach § 399 2. Alt. BGB steht dem Übergang der dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber zustehenden Zahlungsansprüche auf die übernehmende Gesellschaft aufgrund der in § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG angeordneten Gesamtrechtsnachfolge anlässlich einer Verschmelzung des Auftragnehmers auf die übernehmende Gesellschaft nicht entgegen (BGH, Urteil vom 22. September 2016 - VII ZR 298/14 - OLG Düsseldorf).
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Mit Urteil vom 19.10.2016 (C-582/14) hat der EuGH zur Qualifizierung dynamischer IP-Adressen als personenbezogene Daten sowie zur Zulässigkeit der Speicherung auf Grundlage der RL 95/46/EG Stellung genommen.
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Der BGH hat sich in einem Urteil vom 16.08.2016 (Az. X ZR 96//14) mit Fragen der Würdigung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen im Nichtigkeitsverfahren befasst, die die Frage der offenkundigen Vorbenutzung einer Erfindung betrafen.
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Das OLG Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 28.07.2016 (Az.: 6 U 93/15) entschieden, dass eine Einwilligungserklärung für Telefon- und E-Mail-Werbung im Falle der Einbeziehung einer 50 Werbeunternehmen umfassenden Liste sowie der teilweise unbestimmten Formulierung der Geschäftsbereiche unwirksam und eine entsprechende Einwilligungsklausel als unwirksame AGB zu qualifizieren ist.
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Ein Arbeitsvertrag kann auch dann ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren kalendermäßig befristet werden, wenn zwischen den Parteien zuvor ein Heimarbeitsverhältnis bestanden hat (BAG 24.08.2016 – 7 AZR 342/14)
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Das OLG Hamm befasste sich in seinem Urteil vom 19.04.2016 mit Leistungssoll und Hinweispflichten des Auftragnehmers (Az. I-24 U 48/15).
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