Zwei abweichende Urteile von Berufungsgerichten beschäftigen sich mit der Frage, ob der Arbeitgeber Urlaub von sich aus – auch ohne Urlaubsantrag des Arbeitnehmers – gewähren müsse (so z. B. LAG Köln, Urteil vom 22.04.2016 – 4 Sa 1095/15) oder, wie es bislang herrschende Auffassung war, der Arbeitnehmer weiterhin die Verantwortung für einen eigenen Urlaubsantrag trägt (so z.B. LAG München, Urteil vom 20.04.2016 – 11 Sa 983/15).
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