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Unbillige Weisungen des Arbeitgebers sind unverbindlich

Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte bisher angenommen, dass sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts - sofern sie nicht aus anderen Gründen unwirksam sei - nicht hinwegsetzen dürfe, sondern entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Gerichte für Arbeitssachen anrufen müsse. Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit sei der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Weisungsrechts erfolgte Konkretisierung u.a. des Inhalts der Arbeitsleistung vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung feststehe (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11).

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Ohne Vorleistung keine Mangelbeseitigung

Ist für die Mangelbeseitigung eine Vorleistung des Auftraggebers erforderlich, so kann der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung so lange verweigern, solange der Auftraggeber seinerseits die Vorleistung nicht erbringt, so das OLG Düsseldorf klarstellend in seinem Urteil vom 30.08.2016 zum Az.: 21 U 8/16, nunmehr bestätigt vom BGH durch Beschluss vom 29.03.2017 zum Az.: VII ZR 221/16.

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Verlust der Marke durch Zusätze

In dem Beschluss vom 11.05.2017 (Az. I ZB 6/16) hatte der BGH sich mit der Frage zu befassen, inwieweit das Beifügen von Zusätzen bei eingetragenen Wortmarken zu einer Änderung des kennzeichnenden Charakters mit der Folge führt, dass sich der Inhaber nicht auf die Benutzung der Marke berufen kann.

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Gesellschafter, aufgepasst: BFH ändert seine Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen

Mit am 27.09.2017 veröffentlichen Urteil vom 11.07.2017 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine langjährige Rechtsprechung zur Möglichkeit, bestimmte Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung geltend zu machen, zum Nachteil des steuerpflichtigen Gesellschafters geändert (BFH, Urteil vom 11.7.2017, IX R 36/15).

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Entmietung mittels „Verwertungskündigung“ – BGH fordert sorgfältige Prüfung

Der Bundesgerichtshof befasste sich mit Urteil vom 27. September 2017  (Az.: VIII ZR 243/16) mit den Voraussetzungen einer sog. „Verwertungskündigung“ gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Die Vermieterin sprach einer Wohnraummieterin die Kündigung aus, um den Abriss des Gebäudes zu ermöglichen. Der Vermieter wollte dadurch einer anderen gewerblichen Mieterin des Nachbargrundstücks eine bauliche Erweiterung ihres Modehauses ermöglichen.

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Gemeinsamer Workshop des Kölner und Berliner Standortes am 17.11.2017 in BERLIN: „Der richtige Umgang mit (angeblich) arbeitsunfähigen Mitarbeitern“

Nachdem der Workshop zum richtigen Umgang mit (angeblich) arbeitsunfähigen Mitarbeitern im Großraum Köln bereits auf sehr großes Interesse gestoßen ist, wird die Practice-Group Personal & Sozialwesen die Veranstaltung für alle Mandanten und Interessenten auch in Berlin anbieten.

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