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Geistiges Eigentum, Medien & IT

BGH: Angabe einer Mehrwertdienstenummer im Impressum ist kein „weiter Kommunikationsweg“ i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG

Mit Urteil vom 25. Februar 2016 (Az. I ZR 238/14) hat der BGH entscheiden, dass es für die Zurverfügungstellung eines „weiteren Kommunikationsweges“ i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG nicht genügt, wenn der Diensteanbieter im Rahmen der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme neben einer E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt.

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Wettbewerbswidrige Bewerbung von Hotels im Internet mit nicht von einer neutralen und unabhängigen Klassifizierungsstelle vergebenen Sternen

Das OLG Nürnberg hat in seinem Urteil vom 19. April 2016 (Az. 3 U 1974/15) entschieden, dass die Bewertung von Hotels im Internet mit Sternen irreführend ist, wenn die Sternevergabe nicht durch eine neutrale Stelle nach einem objektiven Bewertungsverfahren erfolgt ist und der Adressat auf diesen Umstand nicht hingewiesen wird.

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Industrie 4.0 – Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft (Überblick)

Die CBH-Partner Niklas Kinting und Dr. Sascha Vander stellen wesentliche Aspekte und rechtliche Gesichtspunkte im Kontext von Industrie 4.0 unter dem Arbeitstitel "Industrie 4.0 - Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft" vor. Das entsprechende Handout steht im Volltext als PDF-Datei zum Download bereit. Wir wünschen eine instruktive Lektüre.

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