Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 08.04.2016 (Az. 6 U 120/15) entschieden, dass dem Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ kein urheberrechtlicher Schutz zukommt.
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Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 08.04.2016 (Az. 6 U 120/15) entschieden, dass dem Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ kein urheberrechtlicher Schutz zukommt.
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Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 27. Mai 2016 (Az. 6 W 42/16) entschieden, dass der Verkauf eines Produktschlüssels für ein Computerprogramm rechtmäßig ist, wenn dieser zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht aktiviert worden ist.
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Mit Urteil vom 25. Februar 2016 (Az. I ZR 238/14) hat der BGH entscheiden, dass es für die Zurverfügungstellung eines „weiteren Kommunikationsweges“ i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG nicht genügt, wenn der Diensteanbieter im Rahmen der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme neben einer E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt.
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Die Nichtangabe, welche von den in einem Werbeprospekt genannten Märkten an der beworbenen Verkaufsaktion teilnehmen, ist irreführend (BGH, Urt. v. 4. Februar 2016 - I ZR 194/14).
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Die CBH-Partner Dr. Sascha Vander und Niklas Kinting stellen wesentliche Aspekte der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor, erläutern zentrale Neuerungen und geben Umsetzungs- sowie Praxishinweise. Das entsprechende Handout steht im Volltext als PDF-Datei zum Download bereit. Wir wünschen eine instruktive Lektüre.
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Die Axel Springer AG hat vor dem OLG Köln einen Teilerfolg gegen den Werbeblocker AdBlock Plus errungen. Nicht bereits der Werbeblocker an sich sei unzulässig, sondern das bezahlte „Whitelisting“ (Urteil vom 24.06.2016, Az. 6 U 149/15)
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In einem Urteil v. 24.03.2016 (Az: 4b O 7/15, http://www.duesseldorfer-archiv.de) befasste sich das Landgericht Düsseldorf mit den Voraussetzungen der Klagebefugnis eines Lizenznehmers, der sich auf die Gewährung einer ausschließlichen Lizenz durch den Patentinhaber stützt.
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Das OLG Nürnberg hat in seinem Urteil vom 19. April 2016 (Az. 3 U 1974/15) entschieden, dass die Bewertung von Hotels im Internet mit Sternen irreführend ist, wenn die Sternevergabe nicht durch eine neutrale Stelle nach einem objektiven Bewertungsverfahren erfolgt ist und der Adressat auf diesen Umstand nicht hingewiesen wird.
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Der BGH hat entschieden (Urt. v. 23.06..2016, Az.: I ZR 137/15), dass Unternehmen grundsätzlich auch damit werben können, Rabatt-Coupons ihrer Mitbewerber einzulösen.
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Die CBH-Partner Niklas Kinting und Dr. Sascha Vander stellen wesentliche Aspekte und rechtliche Gesichtspunkte im Kontext von Industrie 4.0 unter dem Arbeitstitel "Industrie 4.0 - Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft" vor. Das entsprechende Handout steht im Volltext als PDF-Datei zum Download bereit. Wir wünschen eine instruktive Lektüre.
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