Der BGH hat in einem langwierigen und wirtschaftlich bedeutsamen IT-Streitverfahren anlässlich eines gescheiterten IT-Projekts der Bundeswehr die von der Bundesrepublik Deutschland eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen und den Streitfall damit formal und final beendet. Damit bleibt es im Ergebnis bei den vom OLG Koblenz verfolgten, hohen aber wohl in der Sache zutreffenden Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bei IT-Streitverfahren. Der Rat kann nur lauten: dokumentieren!
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