Die Überraschung nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) war groß – Arbeitgeber sind verpflichtet, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat, kurz nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe, einen „praxistauglichen Vorschlag für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz“ angekündigt. Das BMAS hat nun versucht, dieser Ankündigung Taten folgen zu lassen und einen Referentenentwurf u. a. zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Diesen stellen wir Ihnen vor.
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