Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform spielen eine entscheidende Rolle bei der effizienten Erfüllung öffentlicher Aufgaben und der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen. Im Gegensatz zu rein privat-organisierten Unternehmen gelten dabei neben den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen auch zahlreiche Besonderheiten aus dem Kommunal- und dem Vergaberecht, die bei der Unternehmensgestaltung zu beachten sind.
Wir laden Sie herzlich zu unserer mehrteiligen Webinar-Reihe ein. In kompakten 20-30 minütigen Kurzvorträgen vermitteln wir Ihnen praxisnah und verständlich die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten zur Gründung, Organisation und Gestaltung kommunaler Unternehmen in privater Rechtsform und beleuchten besonders relevante Einzelfragen.
CBH Extra Speed | Voraussetzungen der Gesellschaftsgründung: Schwerpunkte §§ 107, 108 GO NRW
Privat oder nicht privat – das ist die Frage! Wir beleuchten zum Start unserer Webinar-Reihe zum Gesellschaftsrecht für kommunale Unternehmen die wesentlichen Vorschriften zum Ob und zum Wie der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung in privater Rechtsform, namentlich die §§ 107 und 108 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Knapp und aufs Wesentliche konzentriert vermittelt die Einführungsveranstaltung das Rüstzeug für die folgenden Webinare zu ausgesuchten Einzelthemen.
Donnerstag, 06. Juni 2024
9:00 – 9:30 Uhr
Referent: Dr. Christoph Naendrup, LL.M.
CBH Extra Speed | AG als kommunales Unternehmen: Schwerpunkt Ingerenzpflichten
Allzu zahlreich sind kommunale Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft nicht. Die GmbH ist eindeutig die präferierte Rechtsform der Kommunen für die wirtschaftliche Betätigung in privater Rechtsform. Allerdings gelten aktienrechtliche Regelungen etwa zum Aufsichtsrat unter Umständen durchaus auch für die GmbH. Über diesen Gleichklang der Regelungen hinaus stellt sich allerdings die Frage, ob die Rechtsform der Aktiengesellschaft überhaupt den öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Einwirkungsmöglichkeit genügt. Anders ausgedrückt: Ist die Rechtsform der Aktiengesellschaft als kommunales Unternehmen geeignet und zulässig. Dieser Frage gehen wir in unserer Veranstaltung „CBH-Speed – Gesellschaftsrecht für kommunale Unternehmen“ nach.
Dienstag, 11. Juni 2024
9:00 – 9:30 Uhr
Referent: Johannes Ristelhuber
CBH Extra Speed | Vertretung der Kommune in der Gesellschafterversammlung:
Schwerpunkt Einheitliche Stimmabgabe
Für Städte und Gemeinden, die sich zur Erledigung kommunaler Aufgaben privatrechtlich organisierter Gesellschaften bedienen, stellt sich häufig die Frage, wie die kommunalrechtlichen Vorgaben mit den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen unter einen Hut gebracht werden können. Jenes Spannungsverhältnis zeigt sich beispielsweise auch bei der Vertretung der Kommune in der Gesellschafterversammlung einer GmbH: Zu Sicherung einer Einflussnahmemöglichkeit werden häufig mehrere Vertreter in die Gesellschafterversammlungen entsandt, obwohl eine Stimmabgabe aus gesellschaftsrechtlicher Sicht nur einheitlich möglich ist. In unserer Veranstaltung „CBH-Speed – Gesellschaftsrecht für kommunale Unternehmen“ gehen wir daher der Frage nach, wie mit solchen „mehrköpfigen“ Stimmabgaben umzugehen ist.
Donnerstag, 13. Juni 2024
9:00 – 9:30 Uhr
Referent: Bogdan Ril
CBH Extra Speed | Berichts- und Prüfpflichten kommunaler Unternehmen
Kommunale Unternehmen unterliegen besonderen Berichtspflichten gegenüber der Gemeinde. Im Rahmen des Webinars werden die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Pflichten untersucht und die Besonderheiten der jeweiligen Rechtsformen erläutert. Zudem erfolgt ein Ausblick auf zukünftige Anforderungen an die Berichterstattung und Prüfung in kommunalen Unternehmen.
Dienstag, 18. Juni 2024
9:00 – 9:30 Uhr
Referentin: Johanna Gillert
CBH Extra Speed | Voraussetzungen für die Inhouse-Fähigkeit von kommunalen Unternehmen
Öffentliche Unternehmen dienen dazu, den Daseinsvorsorgeauftrag ihrer Trägerkörperschaft zu erfüllen. Allerdings setzt das Vergaberecht enge Grenzen für eine direkte Beauftragung von Dienstleistungen und anderen Aufträgen an ein eigenes Unternehmen, die sog. Inhouse-Vergabe. Die Grenzen betreffen u.a. die Unternehmensform und die Möglichkeit der Kontrolle, die Betätigung des Unternehmens im Wettbewerb sowie Beteiligungen Dritter. Werden die Grenzen nicht beachtet, müssen die Aufgaben im Wettbewerb ausgeschrieben werden. Obwohl die Voraussetzungen für zulässige Direktvergaben an ein eigenes Unternehmen bereits in zahlreichen Urteilen und in einer entsprechend fortentwickelten Gesetzgebung hinreichend geklärt scheinen, gibt es nach wie vor Grenzfälle und Gestaltungsvarianten, die Fragen aufwerfen. In unserer Veranstaltung „CBH-Speed – Gesellschaftsrecht für kommunale Unternehmen“ stellen wir die Voraussetzungen für zulässige Inhouse-Vergaben und aktuelle Streitfragen vor.
Mittwoch, 19. Juni 2024
9:00 – 9:30 Uhr
Referentin + Referent: Lara Itschert + Dr. Jan Deuster
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unseren Webinaren!





