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BGH – Tadalafil, Schutzfähigkeit der Dosierung eines Medikaments

Dr. Martin Quodbach, LL.M.

In einem Urteil vom 21.01.2020 (Az: X ZR 65/18) hat sich der BGH im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens gegen den deutschen Teil eines europäischen Patents zu der erfinderischen Tätigkeit bei der Suche nach einer Dosierung für ein Medikament geäußert.

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Corona-Update Arbeitsrecht – COVID-19-Arbeitszeitverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit hat am 09.04.2020 die sog. „COVID-19-Arbeitszeitverordnung“ verkündet. Diese Arbeitszeitverordnung sieht Erleichterungen von den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) für bestimmte Tätigkeitsbereiche vor.

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Corona-Update Arbeitsrecht – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Am 16. April 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen einheitlichen Arbeitsschutzstandard gegen COVID 19 vorgestellt. Durch diesen soll auf betrieblicher Ebene der notwendige Schutz vor Infektionen von Beschäftigten erreicht werden. Die Maßnahmen zum Arbeitsschutz sollen Vertrauen bei Mitarbeiter*innen schaffen und eine schrittweise Öffnung zu Vorkrisenleistungen ermöglichen. Die Verantwortung für die nachfolgend dargestellten Maßnahmen soll der Arbeitgeber tragen und sich hierbei mit den betrieblichen Interessenvertretungen abstimmen.

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Update zum Urteil des EuGH vom 26.03.2020, Rs. C-66/19 zur sog. „Kaskadenverweisung“

Paul H. Assies / Dr. Maik Kirchner

Die ersten Oberlandesgerichte (OLG München, Beschl. v. 30.03.2020, 32 U 5462/19 und OLG Düsseldorf, Hinweisbeschl. v. 31.03.2020, 6 U 160/19) geben zu verstehen, dass die Entscheidung des EuGH zur sog. „Kaskadenverweisung“ keine Auswirkungen auf die Widerruflichkeit betroffener Verbraucherverträge mit Widerrufsinformationen unter Anwendung deutschen Rechts hat und eine richtlinienkonforme Auslegung nicht zur Anwendung kommen kann.

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Die Personengesellschaften – vom Gesetzgeber vergessen?!

Andrea Heuser

Zur Möglichkeit der Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Fassung von Gesellschafterbeschlüssen in Personenhandelsgesellschaften in Zeiten der Corona-Krise (Gesetz zur Abmilderungen der Folgen der COVID-19 Pandemie).

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BGH präzisiert Maßstäbe für die Berechnung von Entschädigungen nach § 642 BGB

In der Rechtsprechung und der juristischen Fachliteratur waren die Maßstäbe für die Bestimmung der Entschädigung, die ein Unternehmer aufgrund eines Annahmeverzugs des Bestellers verlangen kann, bereits seit vielen Jahren umstritten. Mit seinem Urteil vom 30.01.2020 (Az. VII ZR 33/19) hat der VII. Zivilsenat des BGH nun Leitlinien entwickelt, die den Instanzgerichten sowie betroffenen Bauunternehmern mehr Rechtssicherheit geben.

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Deutsche Pilze aus Holland: keine Irreführung bei gesetzlich vorgeschriebener Kennzeichnungsvorschrift

In Deutschland geerntete Champignons dürfen mit der Angabe „Ursprung: Deutschland“ vertrieben werden, selbst wenn wesentliche Wachstumsschritte im Ausland vollzogen und die Pilze erste wenige Tage vor der Ernte nach Deutschland transportiert werden. Auch wenn die Angabe „Ursprung: Deutschland“ beim Verbraucher eine Irreführung hervorrufe, weil er ihr entnehme, dass nicht nur die Ernte, sondern der gesamte Produktionsprozess in Deutschland stattgefunden habe, begründe dies wegen gesetzlicher Pflichten zur entsprechenden Kennzeichnung keine normative Irreführung. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 16.01.2020 – I ZR 74/16 (Kulturchampignons II) nach entsprechender EuGH-Vorlage (C-686/17).

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BGH zur Übertragung von Erfindungsrechten vom Arbeitnehmererfinder auf den Arbeitgeber durch Assignment

In seinem Urteil „Fesoterodinhydrogenfumarat“ hat der BGH entschieden, dass kein Scheingeschäft nach § 117 Abs. 1 BGB vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer die Rechte an einer Erfindung auf den Arbeitgeber überträgt, um diesem die Anmeldung von Schutzrechten zu ermöglichen. Ferner befasst sich der BGH in seinem Urteil mit § 5 Abs. 1 und Abs. 2 ArbNErfG in der bis 30.09.2009 geltenden Fassung (BGH, Urteil v. 17.12.2019, Az. X ZR 148/17).

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Berücksichtigung sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsformen einer Marke im Rahmen der Prüfung ihrer Unterscheidungskraft

In seinem Beschluss vom 30.01.2020 hat der BGH (Az. I ZB 61/17) festgestellt, dass bei der Prüfung einer Marke auf das Vorliegen des absoluten Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft im Eintragungsverfahren sämtliche praktisch bedeutsamen und naheliegenden Verwendungsformen des Zeichens miteinbezogen werden müssen.

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